Die Arbeitszeit der Lkw-Fahrer ist gesetzlich streng geregelt, und dank der Einführung von Fahrtenschreibern ist es möglich, ihre Tätigkeit zu überprüfen. Wie sieht diese Frage für die Verkehrsteilnehmer von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht aus? Erfahren Sie mehr über Fahrtenbücher.
Was ist ein Kontrollbuch?
Bei Fahrten ins Ausland, insbesondere in unser westliches Nachbarland Deutschland, müssen die Fahrer daran denken, das so genannte Kontrollbuch auszufüllen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem der Verkehrsteilnehmer Informationen über die von ihm zurückgelegte Strecke eintragen muss. Werden diese Eintragungen nicht vorgenommen, kann ein saftiges Bußgeld verhängt werden. Bei einer Kontrolle ist der Fahrer verpflichtet, die Arbeitszeitaufzeichnungen bis zu 28 Tage vor dem Kontrolltag vorzulegen. Das Kontrollbuch wird auch in anderen Ländern wie Österreich und Italien verwendet. In Frankreich besteht ebenfalls die Verpflichtung, das so genannte „Individuelle Kontrollbuch“ auszufüllen. In Frankreich besteht auch die Pflicht, das so genannte „Individuelle Kontrollbuch“ auszufüllen oder ein anderes Dokument auszufüllen, in dem die Arbeitszeit des Fahrers aufgeführt ist. Es sei daran erinnert, dass ein Kontrollbuch auch bei Fahrten in dieses Land nützlich sein kann.
Zeitaufzeichnung durch die Fahrer
Busfahrer haben es derzeit wesentlich schwerer als Lkw-Fahrer, ihre Arbeitszeit zu melden. Nach neuesten Informationen soll sich das ändern!
Bereits 2026 müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit intelligenten Fahrtenschreibern ausgestattet werden, aber bis dahin sollte jeder Fahrer, der unsere westliche Grenze überquert, mit einem Dokument ausgestattet sein, auf dem er seine Arbeitszeit sehr akribisch aufzeichnet, um sich nicht einer möglichen Geldstrafe auszusetzen.