Wie viele mobile Apps nutzen Sie täglich über Ihr Smartphone? Facebook, Instagram, Twitter, Schrittzähler, Kalorienzähler, Google Maps, Kalender… die Liste mag je nach Person mehr oder weniger umfangreich sein, aber die Schlussfolgerung ist klar: Die meisten von uns können sich nicht vorstellen, ihren Alltag zu bewältigen, ohne die verschiedenen Anwendungen nutzen zu können, die unser Leben einfacher oder interessanter machen. Ganz zu schweigen von den Anwendungen, die bestimmten Berufsgruppen gewidmet sind und deren Nutzung mit dem Funktionieren eines bestimmten Berufs einhergeht und den Menschen die Arbeit sehr erleichtert.
Berufskraftfahrer wurden von den App-Entwicklern nicht übersehen, im Gegenteil, speziell für sie wurden Tools entwickelt, die inzwischen weit verbreitet sind und deren Funktionalität auchvon Privatfahrern geschätzt wird. Ohne einige dieser Apps ist der Beruf des Kraftfahrers einfach nicht mehr vorstellbar.
Gleichzeitig ist es gut zu wissen, dass die Nutzung einiger Funktionen dieser Anwendungen in einzelnen europäischen Ländern verboten ist und dem Fahrer eine hohe Geldstrafe auferlegt werden kann. Werfen wir also einen Blick auf die beliebtesten Fahrer-Apps und ihre verbotenen Funktionen.
GPS-Navigation
Erinnern Sie sich noch an die Zeit, als Sie mit Papierkarten und Notizen durch das Land und Europa fuhren und dabei Umwege und Umleitungen verfluchten, die dazu führten, dass Sie wie Kinder im Nebel umherirrten und stumpf auf Ihre Karte starrten? Es gibt niemanden, der sich nicht schon einmal in Berlin verfahren hat oder auf der Autobahn eine Ausfahrt verpasst hat und sinnlos Kilometer sammelte. Diese Geschichten sind amüsant, wenn man sie Jahre später als Anekdoten erzählt, aber als wir uns damals in diesen Situationen befanden, war uns nicht zum Lachen zumute…
Doch dann kam die Königin aller Routen, die Retterin der Irrenden, die Erleichterung für die strapazierten Nerven der Autofahrer, die Rettung für alle, die keinen Orientierungssinn haben… die GPS-Navigation!
Die meisten Neuwagen sind serienmäßig mit einer Satellitennavigation ausgestattet; in älteren Fahrzeugen können wir sie in Form eines speziellen Kompaktgeräts nutzen, das in jedem Elektronikgeschäft erhältlich ist. Wir können auch eine GPS-App auf unser Smartphone oder Tablet herunterladen – es hängt alles davon ab, wie bequem es für uns ist und ob wir in zusätzliche Hardware investieren oder lieber eine kostenlose App auf unsere mobilen Geräte herunterladen möchten.
Heutzutage ist die Möglichkeit der Navigation aus der Arbeit eines Autofahrers nicht mehr wegzudenken, vor allem, wenn er an Orte fahren muss, an denen er noch nie zuvor gewesen ist. Dank der Navigation kann er oder sie die Länge der Strecke vorhersagen, die App schlägt ständig eine Auswahl von Alternativrouten vor, wenn er oder sie Verkehrsbehinderungen auf der Hauptroute sieht – das spart dem Fahrer viel Zeit… und Nerven.
Verbotene Navigationsfunktionen
Was ist mit verbotenen Navigationsfunktionen? Die Anwendung bietet die Möglichkeit, die polizeiliche Radarerkennungsfunktion zu nutzen, die in Polen streng verboten ist und mit einem Bußgeld von 500 PLN und 3 Strafpunkten für Fahrer, die das System umgehen wollen, geahndet wird.
Videorekorder
In einer Zeit, in der es auf den Straßen immer wieder zu Unfällen kommt und der Unfallhergang erpresst und falsch dargestellt wird, ist der Videorekorder zu einem unschätzbaren Hilfsmittel für verletzte Fahrer und Vertreter der uniformierten Dienste geworden, die den Unfallhergang rekonstruieren wollen.
Es handelt sich um eine kleine Kamera, oft mit Display, die kontinuierlich Bilder hinter der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs aufnimmt. Sie ist mit einer Aufzeichnungsfunktion ausgestattet, so dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt auf die Aufzeichnung zurückgreifen und sie vorlegen kann, und sei es nur als Beweis für die eigene Unschuld im Falle eines Verkehrsunfalls.
Die Kosten für einen Videorekorder beginnen bei etwas mehr als hundert Zloty und reichen bis zu größeren Summen in der Größenordnung von tausend Zloty, je nach Qualität des Geräts und seiner Funktionen.
Videorekorder und Vorschriften in verschiedenen Ländern
Doch Vorsicht: In vielen Ländern ist die Verwendung einer Autokamera verboten oder nur eingeschränkt möglich… In Österreich müssen Sie für den Besitz eines Videorekorders mit einer Geldstrafe von bis zu mehreren tausend Euro rechnen. In Deutschland dürfen Sie nur für private Zwecke aufnehmen, und es ist verboten, Videos ohne die Zustimmung der darauf zu sehenden Personen weiterzugeben, wie es in Frankreich und Belgien der Fall ist.
In Frankreich, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, der Slowakei und Norwegen muss die Kamera so angebracht werden, dass sie sich nicht im Blickfeld des Fahrers befindet. In Ungarn dürfen wir das gesamte auf dem Videorecorder aufgezeichnete Material nur fünf Arbeitstage nach der Aufzeichnung speichern.
In der Schweiz, wo die Datenschutzgesetze besonders streng sind, dürfen wir nicht ohne die Zustimmung derjenigen aufzeichnen, die aufgezeichnet werden. Außerdem ist es verboten, den DVR zur Dokumentation der Fahrt und zu Unterhaltungszwecken zu verwenden – der Besitz einer Webcam ist in diesem Land also schlichtweg nutzlos.
Wie Sie sehen, lohnt es sich also, vor einer Reise durch andere Länder zu prüfen, ob wir nicht eine Geldstrafe für die Verwendung eines Videorekorders zahlen oder uns unangenehmen Dingen aussetzen müssen.
Wie sieht es in Polen aus? Hier betrifft die einzige Einschränkung die Veröffentlichung der Aufnahmen; man darf sie nicht ins Internet stellen, wenn auf dem Bild das Konterfei einer Person, das Nummernschild usw. zu sehen ist.
CB-Funk
Der CB-Funk ist ein Gerät, das die Sprachkommunikation über Funkbänder zwischen Fahrern innerhalb einer Reichweite von mehreren Dutzend Kilometern ermöglicht. Ursprünglich war es als Mittel gedacht, mit dem Verkehrsteilnehmer effizient und kostenlos miteinander kommunizieren konnten, um sich gegenseitig über Hindernisse oder Unfälle auf der Straße zu informieren oder um benötigte Streckeninformationen zu erhalten. Die Nutzer von Personenkraftwagen verwenden dieses Gerät jedoch äußerst selten; es wird eindeutig mit Berufskraftfahrern als Nutzern in Verbindung gebracht.
Die Möglichkeit, sich mit anderen Fahrern über CB-Funk zu unterhalten, bringt sicherlich Abwechslung in die Zeit, die man im Führerhaus eines Lastwagens verbringt, um sich auszutauschen, Erkenntnisse zu gewinnen, sich kennenzulernen … und manchmal auch zu streiten, wie viele Berufskraftfahrer, die diese Einrichtung nutzen, sicher schon erlebt haben.
Der CB-Funk wird von den Fahrern auch genutzt, um sich gegenseitig über Polizeikontrollen auf der Straße zu informieren – Informationen darüber verbreiten sich schnell und äußerst effizient, was es den Polizeibeamten erschwert, Straßenpiraten zu fangen und zu bestrafen. Aus diesem Grund ist die Verwendung dieser Anwendung in einigen Ländern verboten.
CB-Funk nach den Vorschriften verschiedener Länder
In Deutschland, Österreich, Nordirland und Rumänien ist die Nutzung des CB-Funks gänzlich verboten, während in vielen Ländern eine Sondergenehmigung erforderlich ist, um ihn zu benutzen – darunter Bulgarien, Kroatien, Spanien, Serbien, Mazedonien, Schweden oder die Türkei.
Wie bei Videorekordern ist es daher ratsam, sich vor einer Reise durch die betreffenden Länder zu vergewissern, dass die Nutzung des CB-Funks keine unangenehmen Folgen für Sie hat und dass Sie nicht gegen die Gesetze des Landes verstoßen, in dem Sie reisen.
Wie Sie sehen, gibt es eine Reihe von sehr nützlichen Anwendungen, die speziell für Berufskraftfahrer entwickelt wurden. Ihre Funktionalität hat dazu geführt, dass sie von der Mehrheit der Personen mit Privatfahrzeugen genutzt werden – gleichzeitig hat die Kreativität ihrer Nutzer dazu geführt, dass die Behörden einzelner Länder gezwungen waren, ihre Nutzung einzuschränken.